!!Achtung: Gesetz §§
Wer sich sein Schnapsl selber brennen will, muss sich unbedingt mit der rechtlichen Situaion befassen.
In Österreich gilt nämlich (wie auch in Deutschland) das staatliche Branntweinmonopol (trat im April 1922 in Kraft, gibt es aber schon seit Maria Theresia!). Die Herstellung von Spirituosen wird in Österreich versteuert. Regelungen über die genauen Steuersätze finden sich im §2 Alkoholsteuergesetz(geben Sie im Feld Suchworte einfach "Alkoholsteuergesetz" und im Feld Paragraph "2" ein)
Prinzipiell beträgt der Steuersatz 1000 Euro pro 100 Liter.
Aber keine Angst, für den Eigengebrauch ist es billiger. Dazu muss eine Abfindungsanmeldung beim zuständigen Zollamt erfolgen.
Nicht unter Abfindung Schnaps brennen (das heißt, nicht vom Staat genehmigt) ist als Finanzvergehen bis zu 15000 Euro strafbar. Also Achtung.
In Österreich gilt nämlich (wie auch in Deutschland) das staatliche Branntweinmonopol (trat im April 1922 in Kraft, gibt es aber schon seit Maria Theresia!). Die Herstellung von Spirituosen wird in Österreich versteuert. Regelungen über die genauen Steuersätze finden sich im §2 Alkoholsteuergesetz(geben Sie im Feld Suchworte einfach "Alkoholsteuergesetz" und im Feld Paragraph "2" ein)
Prinzipiell beträgt der Steuersatz 1000 Euro pro 100 Liter.
Aber keine Angst, für den Eigengebrauch ist es billiger. Dazu muss eine Abfindungsanmeldung beim zuständigen Zollamt erfolgen.
Nicht unter Abfindung Schnaps brennen (das heißt, nicht vom Staat genehmigt) ist als Finanzvergehen bis zu 15000 Euro strafbar. Also Achtung.
medienlisi - 2. Jan, 21:25